1. Hausfrieden

Man darf sich in der wunderschönen schwedischen Natur frei bewegen, wandern, spazieren gehen und reiten. Ausgenommen davon sind:

► Wohnhäuser und deren Gärten. Da im Gegensatz zu vielen anderen Ländern die Schweden keine Zaun Liebhaber sind ist es oftmals schwierig festzustellen wo der Garten beginnt und wo er endet. Haltet immer Ausschau auf die natürlichen Grenzen wie Bach oder Fluss. Ebenfalls Mauern, Zäune und Hecken, Obst- und Gemüsezüchtungen sowie Nebenhäuser wie Gartenhäuser und Holzschuppen.

► Landwirtschaftliche Flächen, dazu zählen auch Baumschulen mit Neubepflanzung.

► Golfplätze dürfen nicht überquert werden.

► Kommunale Grünflächen

► Parkanlagen

► Bei dem überqueren von Weiden muss das das Gatter immer wieder geschlossen werden.


2. Zelten

Neben dem sonst so üblichen Urlaub im Ferienhaus kann man mit Vorteil in der Natur zelten. Man zeltet nicht länger als maximal 1 bis 2 Tage. Wenn man mehr als 2 Zelte aufstellt oder länger an derselben Stelle bleiben möchte muss den Grundbesitzer informieren. Nicht zelten darf man:

► In der Nähe eines Wohnhauses, Gebäuden und historischen Stätten

► Auf empfindlichen Böden, auf Weideland, landwirtschaftliche Flächen

► In Nationalparks gibt es ein generelles Zeltverbot, außer wenn Sie darauf hingewiesen werden.


3. Wohnmobil, Wohnwagen oder generell mit Motorfahrzeug

Wenn man außerhalb eines Campingplatzes übernachten möchte kann sein Fahrzeug nur an offiziel markierten Stellen parken. Das Übernachten im Wohnmobil, Wohnwagen und Auto ist offiziell zwar in fast ganz Schweden verboten, es wird aber auch vielmals toleriert. Das Jedermannsrecht gilt nicht für Motorfahrzeuge. Hier gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Nicht campen darf man:

► Auf privaten Wegen

► Auf Rastplätze

► In der freien Natur, im Gelände

► Bei Beschilderung: Förbud mot trafik med motordrivet fordon

► Bei Beschilderung: Enskild väg

► In Sichtweite von Wohnhäusern und Ferienhäusern


4. Lagerfeuer

Um die richtige Stelle für ein Lagerfeuer zu wählen achtet man darauf dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Am besten nutzt man eine vorhandene Feuerstelle. Man hält das Feuer klein und immer unter Beobachtung. Am besten stellt man einen Eimer Wasser bereit. Wenn man keine vorhandene Feuerstelle vorfindet findet man bei Sand- und Kiesböden sichere Bedingungen. Man darf abgebrochene Zweige, Rinde und Treibholz benützen. Nicht jedoch lebende Bäume. Es ist verboten ein Feuer zu machen bei:

► Klippen und Felsen

► Bei starken Wind

► Bei Brandgefahr während einer Trockenperiode

► Bei einem Nationalpark oder einem Nationalgebiet


5. Unrat - Müll - Zigaretten

Egal ob beim Zelten, Wandern oder bei gemütlichen Nächten am Lagerfeuer - Abfall darf niemals zurückgelassen werden. Man soll immer Müllsäcke bei sich haben. Entsteht Müll muss dieser bei einer Abfallsammlung oder einer öffentlichen Mülltonne entsorgt werden. Wenn man einen öffentlichen Mülleimer findet der voll ist darf man den Müllsack nicht daneben stellen, dies birgt eine Verletzungsgefahr für Tiere. Eine Zigarettenkippe kann wenn weggeworfen im Wald einen Schaden in Millionenhöhe verursachen.


6. Boot fahren in schwedischen Gewässern

Das Jedermannsrecht i Schweden gilt auch für motorlose Boote. Wenn man länger als eine Nacht vor Anker liegt muss man den Besitzer um Erlaubnis fragen. Bei Motorbooten gibt es Einschränkungen. Wasserscooter sind vom Jedermannsrecht ausgeschlossen. Man muss die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten. Mehr Information zu Bootssicherheit in Schweden finden Sie hier. Bei folgenden Stellen darf man nicht anlegen:

► Anlegestellen die zum Hausgrundstück gehören

► Bootsstege die zum Hausgrundstück gehören

► Strandabschnitte die zum Hausgrundstück gehören

► Militärschutzgebiet

► Vogelschutzgebiet


7. Baden in schwedischen Gewässern

Außer im Nahbereich von Wohnhäusern und Ferienhäusern und Gebiete mit behördlichen Zutrittsverboten wie Vogelschutzgebiete und Militärschutzgebiete darf man überall baden.


8. Angeln in Schweden

Das so beliebte Angelparadies im Ferienhausurlaub in Schweden ist von dem Jedermannsrecht ausgenommen. Der Großteil aller Bienengewässer erfordern eine Angelkarte (Fiskekort). Im Einklang mit dem Jedermannsrecht zählen nicht das Netzfischen, Trolling mit Booten, Schleppangeln oder beweglichem Gerät. Man darf mit einer Handangel fischen. Mehr Informationen zu Angelmöglichkeiten in Schweden finden Sie hier. Ohne Angelkarte darf man an den 5 größten Seen und entlang der Meeresküste in Schweden frei angeln:

► Vänern

► Vättern

► Mälaren

► Hjälmaren

► Storsjön

7000 km Meeresküste bis auf gewisse Teile der Nordschwedischen Küste, das Lachsangeln hier ist verboten.


9. Jagen in Schweden

Das Jagen ist von dem Jedermannsrecht ausgenommen und verboten. Nester, Nisthöhlen und Baue von Tieren dürfen nicht gestört oder gar zerstört werden. Das Mitnehmen von Vogeleiern wird als Wilderei gewertet und streng bestraft. Alle in Freiheit und wild lebende Vögel und Säugetiere stehen für die Jagd unter Naturschutz und dürfen nach geltenden Bestimmungen nur nach dem schwedischen Jagdgesetzt von Jagdscheininhabern bejagt werden.


10. Pilze, Beeren, Blumen und Äste

In Schwedens wunderschöner Natur ist es laut dem Jedermannsrecht allen gestattet Pilze zu sammeln (man soll diese unten am Stiel abschneiden), Beeren zu pflücken sowie am Boden liegende Äste für ein Lagerfeuer zu sammeln. Auch nicht unter Naturschutz stehende Blumen dürfen gepflückt werden. Streng untersagt ist:

► Das Pflücken von unter Naturschutz stehenden Blumen, dazu gelten alle schwedischen Orchidee Arten.

► Äste und Zweige von lebenden Bäumen und Sträuchern abzubrechen

► Das Fällen von lebenden Bäumen und Sträuchern

► Pflanzen auszugraben

► Früchte, Beeren und Gemüse auf einem Acker


11. Hunde in Schweden

Schwedens Natur ist auch ein Paradies für Vierbeiner. Da Wildtiere für die Aufzucht Ihrer Jungtiere absolute Ruhe benötigen gilt von dem 01/3 bis zu dem 20/8 jedes Jahr ein Leinenzwang in Schweden.  In den Schwedischen Nationalparks müssen Hunde immer an der Leine gehalten werden. In manchen sind Hunde verboten. Es kann auch regionale Gesetze geben. Der Hundehalter ist immer für Schäden die der Hund verursacht verantwortlich.


12. Pferdereiten in Schweden

Mit Pferden darf man in Schweden auch über privaten Grund und Wege reiten. Da Pferde durch die Größe jedoch auch Schäden verursachen können darf man folgendes nicht bereiten:

► feuchte Wege oder ausgeschilderte Wanderwege

► Wege für Läufer vorbereitet

► Bepflanzungen

► Bestellte Äcker

► Nationalpark

► gespurte Loipen


13. Naturschutzgebiete

In schwedischen Naturschutzgebieten und Nationalparks gelten immer besondere Bestimmungen. Um die Natur und Kultur dieser Gebiete zu schützen gilt das Jedermannsrecht hier nicht. Zelten und Fahrradfahren ist zum Beispiel fast immer verboten. Hier muss man sich anhand der Hinweistafeln informieren. Hier darf man keine Drohnen fliegen lassen.