Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Unterkünften durch Incoming Center of Scandinavia AB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 10. Juli 2019 und bis ein neuer Vertrag in Kraft tritt.
§ 1 Einleitung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Incoming Center of Scandinavia AB (im Folgenden ”Incoming”) und dem Gast (inklusive Mitreisenden).
1.2 Die Bezeichnung ”Incoming” meint das Unternehmen Incoming Center of Scandinavia AB, schwedische Handelsregisternummer (Organisationsnummer) 556622-5479 mit Personal.
1.3 Die Bezeichnung ”Vermieter” meint den Vermieter der jeweiligen Unterkunft („Objekt“). Dazu gehören auch Personen, die für verschiedene Leistungen verantwortlich sind, beispielsweise Kontrolle der Reinigung, Schlüsselübergabe oder Ähnliches.
1.4 Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
§ 2 Anreise und Abreise
2.1 An- und Abreise ist jeweils am Samstag, wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist oder wenn kein anderer Anreise- und Abreisetag schriftlich mit Incoming vereinbart wurde.
2.2 Wenn Incoming eine Buchungsbestätigung vom Vermieter bekommt, wird dem Gast eine schriftliche Bestätigung der Unterkunft und des Zeitraums per E-Mail zugeschickt, zusammen mit der entsprechenden Rechnung.
2.3 Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, steht das gebuchte Objekt den Gast ab 16:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Wenn die Endreinigung mitgebucht wurde, kann es nötig sein, früher als 11:00 Uhr auszuchecken.
2.4 Wenn Incoming die gesamte Miete laut Paragraf 3 erhalten hat, bekommt der Gast die Kontaktdaten zum Vermieter sowie eine Wegbeschreibung zum gebuchten Objekt per E-Mail zugesendet. Der Gast soll den Vermieter spätestens 7 Tage vor Anreise kontaktieren und die Anreisezeit mitteilen. Wenn eine Buchung laut Punkt 3.4 vorliegt, soll der Gast den Vermieter umgehend kontaktieren.
2.5 Der Vermieter ist verantwortlich für die Schlüsselübergabe, dass das Ferienhaus bei Anreise gereinigt ist, die Entgegennahme und Rückgabe der Kaution sowie die Bekanntgabe weiterer notwendiger Informationen bei Anreise.
2.6 Das Ferienhaus muss dem Gast im gereinigten Zustand übergeben werden. Wenn möglich und in Vereinbarung mit dem Vermieter kann die Endreinigung gegen Gebühr dazu gebucht werden. Dann übernimmt der Vermieter folgende Reinigungsarbeiten: Staubsaugen, Boden wischen, Reinigung der Oberflächen und Reinigung der Toilette. Alles andere laut Punkt 2.7 muss der Gast erledigen.
2.7 Wenn die Endreinigung vom Gast durchgeführt wird, bedeutet dies, dass der Gast alle Geräte und Oberflächen feucht abwischt, das Geschirr abwäscht sowie den Boden zuerst staubsaugt und dann wischt. Der Kühlschrank, die Vorratsschränke und das Waschbecken sollen von Essensresten bereinigt sein. Der Gefrierschrank soll abgetaut werden. Der Müll soll entsorgt werden. Alle Sachen müssen auf den dafür vorgesehenen Platz zurückgestellt werden.
2.8 Der Vermieter muss das Ferienhaus nachreinigen, wenn bei einer gemeinsamen Begehung von Vermieter und Gast bei der Anreise Unstimmigkeiten auftreten. Wenn der Gast Schmutz, Müll oder vom Vormieter hinterlassene Gegenstände findet, ergibt sich daraus kein Recht auf finanzielle Entschädigung.
§ 3 Buchung, Stornierung und Bezahlung
3.1 Sobald der Vermieter die Buchung bestätigt hat und Incoming die Buchungsbestätigung per E-Mail an den Gast gesendet hat, ist die Buchung für alle Parteien bindend und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in Kraft.
3.2 Das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum ist nicht das Datum für die Überweisung der Miete, sondern spätestens an diesem Tag soll die Miete auf dem Konto des Empfängers eingetroffen sein.
3.3 20 % des Mietpreises müssen innerhalb von 5 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf dem Konto von Incoming eingegangen sein. Dieser Anteil dient als Sicherheit für den Vermieter, damit dieser die Buchung garantieren kann. Die restlichen 80 % müssen 55 Tage vor Anreise auf dem Bankkonto von dem Empfänger eingegangen sein. Der Gast hat die Möglichkeit, die gesamte Zahlung auf einmal zu leisten.
3.4 Erfolgt die Buchung weniger als 2 Monate vor Anreise, ist die gesamte Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig.
3.5 Erfolgt die Buchung weniger als 15 Tage von Anreise, ist die gesamte Zahlung innerhalb von 24 Stunden nach Buchungsbestätigung fällig. Der Gast ist aufgefordert, nach der Überweisung eine Zahlungsbestätigung per E-Mail an Incoming zu schicken.
3.6 Storniert der Gast die Buchung mindestens 2 Monate vor Anreise, wird die geleistete Anzahlung von 20 % einbehalten. Bei einer späteren Stornierung wird der gesamte Betrag einbehalten. Sollte der Gast bei Stornierung noch nichts überwiesen haben, hat Incoming das Recht, nach der Buchungsbestätigung die entsprechende Stornierungszahlung laut Punkt 3.5 einzufordern.
3.7 Bei manchen Objekten kommen Kosten für Stromverbrauch, Boot, Fahrräder, Gästehaus oder Ähnliches zum Mietpreis hinzu. Dies wird in der Information zum Objekt oder in der Buchungsbestätigung angegeben.
3.8 Wenn in der Information zum Objekt nichts anderes angegeben ist, sind Bettwäsche, Handtücher und Toilettenpapier vom Gast mitzubringen. Manche Vermieter bieten Bettwäsche und Handtücher gegen Gebühr an. Diese Leistung muss im Voraus dazu gebucht werden.
3.9 Sobald die Buchung bestätigt wurde, ist der Vermieter verpflichtet, das Objekt für den gebuchten Zeitraum für den Gast, der die Buchung getätigt hat, freizuhalten.
3.10 Der Vermieter hat das Recht, eine Buchung zu stornieren, wenn das Objekt für den Gast nicht nutzbar ist, weil Umstände vorliegen, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat und die er nicht voraussehen konnte. Beispiele für solche Umstände sind Brand, Wasserschaden, längerer Strom- oder Wasserausfall und Ähnliches.
3.11 Wird die Buchung aufgrund von Umständen laut Punkt 3.10 vom Vermieter storniert, hat der Gast das Recht darauf, ein anderes Objekt in derselben Preiskategorie bei Incoming zu buchen. Bucht der Gast stattdessen ein Objekt über eine andere Agentur, erhält er den bereits bezahlten Betrag zurück, abzüglich der Provision von Incoming.
3.12 Force majeure: Wird ein Objekt aufgrund von höherer Gewalt (Naturkatastrophen jeder Art, Krieg, Epidemie, Sturm, Überflutung, Brand, Erdbeben, Trockenheit etc.) nicht oder nur sehr erschwert bewohnbar, kann sowohl der Vermieter als auch Incoming den Mietvertrag ohne weitere Folgen kündigen. Wird der Vertrag aufgrund von höherer Gewalt gekündigt, erhält der Gast den bereits bezahlten Betrag zurück, abzüglich der Provision von Incoming für bereits erbrachte oder bis zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringende Leistungen.
3.13 Bei Stornierung und / oder Erstattung / Teilerstattung des Mietpreises für das gebuchte Objekt behält sich Incoming Center das Recht vor, Kosten für Bearbeitungsgebühren und Bankgebühren vom zu erstattenden Betrag abzuziehen.
3.14 Bei neu getätigten Buchungen ab dem 27. März 2020 hat der Gast das Recht auf kostenfreie Umbuchung bis zu 35 Tage vor Anreise wegen Problemen mit der Einreise in Schweden durch Covid-19. Dies bedeutet, dass man den Mietzeitraum für das ursprünglich gebuchte Objekt auf einen späteren oder früheren Termin verschieben kann. Die Umbuchung gilt nur dann, wenn der Vermieter nach der Umbuchung das neue Datum bestätigen kann. Die Zahlungsbedingungen, also auch die ursprüngliche Zahlungsfrist, ändern sich mit der Umbuchung nicht (siehe Punkt 3.3). Im Einzelfall kann eine Umbuchung mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, insbesondere wenn die neue Buchung in eine andere Saison mit höheren Mietpreisen fällt. Wenn umgekehrt der Mietzeitraum nach der Umbuchung in eine Saison mit niedrigeren Mietpreisen fällt, wird der Mietpreis jedoch nicht reduziert. Bei Stornierung des bereits umgebuchten Zeitraums kann der Gast nicht erneut umbuchen. Eine Rückzahlung wird ausgeschlossen.
3.15 Bei einer Umbuchung gelten die Punkte 3.4, 3.5, 3.6 und 6.4. Grundlage ist die ursprüngliche Originalbuchung.
3.16 Incoming behält sich das Recht auf Preisänderungen infolge von größeren Wechselkursänderungen vor. Dies gilt auch für Rückzahlungen durch Reiseversicherungen.
§ 4 Aufenthalt
4.1 Der Gast darf nicht mehr Mitreisende und Haustiere mitnehmen, als aus der Buchungsbestätigung hervorgeht.
4.2 Wenn das Ferienhaus für mehr Personen ausgelegt ist, als laut Buchungsbestätigung angemeldet sind, kann der Gast auf Anfrage die Anzahl der Mitreisenden im Nachhinein erhöhen. Die Entscheidung obliegt dem Vermieter. Dasselbe gilt für Haustiere. Es ist verboten, auf dem Grundstück des gebuchten Objekts zu zelten oder einen Campingwagen bzw. Wohnwagen aufzustellen.
4.3 Bis zur Anreise können die namentlich angemeldeten Mitreisenden kostenlos durch andere Personen ersetzt werden. Dies soll Incoming vor Anreise mitgeteilt werden.
4.4 Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies laut Beschreibung des Objekts ausdrücklich erlaubt ist und dies auch in der Buchungsbestätigung steht. Haustier dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden, weder im Haus oder auf dem Grundstück. Haustier dürfen nicht auf die Möbel, das Sofa und die Betten.
4.5 Wird Zusatzausrüstung (Boot, Kanu, Fahrräder etc.) in Anspruch genommen, obliegt es dem Gast, diese sachgemäß und sicher anzuwenden (z. B. Schwimmwesten anlegen).
4.6 Wenn ein Schaden im Objekt auftritt, welcher den Aufenthalt wesentlich verschlechtert, muss der Gast dies dem Vermieter unverzüglich mitteilen und dem Vermieter eine Frist setzen, um den Schaden zu beheben. Die Pflicht des Vermieters entfällt, wenn der Gast den Schaden verursacht hat oder der Vermieter und Incoming den Schaden als gering einstuft.
§ 5 Haftung
5.1 Der Vermieter hat das Recht, bei Anreise vom Gast eine Kaution (ist in der Beschreibung des jeweiligen Ferienhauses angegeben) zu verlangen. Der Gast erhält die Kaution beim Auschecken zurück, wenn die Endreinigung ordnungsgemäß ausgeführt wurde und wenn das Objekt, die Einrichtung und andere Gegenstände keinen Schaden genommen haben. Um den Zustand des Objekts festzustellen, machen der Vermieter und der Gast eine gemeinsame Kontrolle.
5.2 Der Gast verpflichtet sich, das Objekt mitsamt Einrichtung sorgsam zu behandeln und sich an die Hausregeln zu halten. Schäden aller Art müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. Dies kann die Schadensersatzkosten reduzieren und Folgeschäden verhindern.
5.3 Saisonbedingt kann zusätzliche Ausrüstung wie Ruderboot, Gartenmöbel, Grill, Kanu, Schwimmbad, Schneemobile, Gästehaus etc. zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit geht aus der Objektbeschreibung hervor. Der Zugriff vor Ort hängt auch von der Witterung, der Temperatur und der Jahreszeit ab.
5.4 Eltern haften für ihre Kinder, insbesondere in der Nähe von Schwimmbad, Whirlpool und Badestellen.
5.5 In allen von Incoming vermittelten Objekten ist das Rauchen untersagt.
5.6 Der Vermieter muss eine Versicherung für das vermietete Objekt haben, die allgemeine Schäden am Haus versichert. Wenn die Versicherung für Schäden aufkommt, die der Gast verursacht, ist der Gast zur Zahlung der Selbstbeteiligung verpflichtet. Der Gast muss selbst eine Haushaltsversicherung haben. Sollte der Schaden aus irgendwelchen Gründen nicht von der Versicherung des Vermieters getragen werden, soll die Haushaltsversicherung des Gasts dafür aufkommen.
5.7 Incoming haftet nicht für körperliche Schäden, die der Gast während seines Aufenthalts im Objekt erleidet. Incoming haftet auch nicht für Verlust, Diebstahl und Schäden von persönlichem Eigentum des Gasts und des Vermieters.
5.8 Incoming haftet nicht für Leistungen, die mit dem Objekt zusammenhängen, insbesondere nicht funktionierende Ausstattung (Waschmaschine, Fernseher, Radio, Kücheneinrichtung, Boot, Bootssteg, Geräte aller Art etc.). Hierzu gehören auch Wasser- und Stromausfall. In sehr trockenen Sommermonaten sowie sehr kalten Wintermonaten kann die Wasserversorgung bei Ferienhäusern, welche von einem eigenen Brunnen oder einer Zisterne versorgt werden, instabil sein oder ausfallen. Der Vermieter tut sein Bestes, um diesem Zustand abzuhelfen. Es kann jedoch vorkommen, dass Gäste gezwungen sind, Wasser in Kanistern zu holen (diese wiederum sind in dem Ferienhaus vorhanden). Dies stellt keinen Mangel dar und gibt keine Mietpreisminderung. In einigen Regionen kann aufgrund des erhöhten Eisengehalts eine Verfärbung des Trinkwassers vorkommen. Diese verringert die Wasserqualität jedoch nicht und stellt keinen Mangel dar.
5.9 Incoming haftet nicht für störende Geräusche oder andere Störfaktoren.
5.10 Incoming teilt die persönlichen Daten der Gäste nicht mit Dritten, sondern ausschließlich mit dem Vermieter des gebuchten Objekts sowie wenn es das Gesetz erfordert. Incoming behält sich das Recht vor, frühere Gäste per E-Mail um Feedback zu bitten sowie ihnen personalisierte Angebote zuzusenden.
§ 6 Reiserücktrittsversicherung
6.1 Die von Incoming angebotene Reiserücktrittsversicherung kann nur im Zusammenhang mit der Buchung des Ferienhauses oder der Ferienwohnung abgeschlossen werden.
6.2 Wurde die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und der Gast storniert, zahlt die Versicherung die bezahlten Mietkosten bis zu 2.000,00 Euro zurück. Die Selbstbeteiligung beträgt 9 % des vollen Mietpreises. Die Prämie für die Reiserücktrittsversicherung wird nicht rückerstattet.
6.3 Weitere Kosten, die dem Gast im Zusammenhang mit dem Schadensfall, der Buchung und der Reise entstehen, sind durch die Reiserücktrittsversicherung nicht gedeckt.
6.4 Die Reiserücktrittsversicherung gilt vom Zeitpunkt der Buchung bis 18.00 Uhr (schwedische Ortszeit) am Tag vor der Anreise laut ursprünglicher Buchungsbestätigung.
6.5 Die Reiserücktrittsversicherung gilt für den Gast und die Mitreisenden. Bei Abschluss der Versicherung fordert Incoming die persönlichen Daten aller Mitreisenden ein. Die Daten der Mitreisenden müssen Incoming spätestens eine Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung mitgeteilt werden und können nicht im Nachhinein ergänzt werden.
6.6 Die Reiserücktrittsversicherung schützt die laut Punkt 6.5 berechtigten Personen in folgenden Fällen: Todesfall, Unfall, Krankenhausaufenthalt wegen unvorhersehbarer Krankheit, akute schwere Krankheit, ärztlich angeordnete Bettruhe ausgestellt oder Gleichwertiges. Mit einer akuten Krankheit meinen wir eine rasch eingetretene Krankheit oder eine unerwartete Verschlechterung einer bereits vorhandenen Krankheit.
6.7 Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur dann, wenn die Umstände den Aufenthalt im Ferienhaus oder in der Ferienwohnung unmöglich machen.
6.8 Die Stornierung der Buchung muss spätestens 24 Stunden nach dem Eintreten des Vorfalls in schriftlicher Form an Incoming erfolgen. Die Mitteilung muss folgende Informationen enthalten: Name des Gasts, Name des Geschädigten und Rechnungsnummer.
6.9 Eine ärztliche Bescheinigung des Vorfalls muss Incoming spätestens 96 Stunden nach dem Eintreten übermittelt werden. Daraus sollen die Art des Schadens und dessen Auswirkungen hervorgehen. Die Kosten für die Beschaffung der Bescheinigung trägt der Gast.
6.10 Die Reiserücktrittsversicherung ist eine externe Versicherung. Bei Stornierung der Buchung durch den Gast, durch Incoming oder durch den Vermieter werden die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung nicht rückerstattet.
6.11 Bei Umbuchung auf ein anderes Datum oder ein anderes Objekt verliert die Reiseversicherung Ihre Gültigkeit.
§ 7 Objektbeschreibung
7.1 Sämtliche Angaben zu den Objekten basieren auf Angaben der Vermieter. Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, doch nach Veröffentlichung von Objektbeschreibungen etc. auf dem Portal können jederzeit Änderungen vorgenommen worden sein. Deswegen kann Incoming die Richtigkeit nicht garantieren.
7.2 Incoming betreibt ein Anzeigenportal und übersetzt die von den Vermietern bereitgestellten Informationen. Letztendlich liegt die Verantwortung beim Vermieter, dass die Beschreibung des Objekts und die Bilder mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Die Vermieter können jederzeit Änderungen vornehmen. Diese werden von Incoming schnellstmöglich veröffentlicht.
7.3 Wenn Haustiere nicht gestattet sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass das Objekt für Allergiker geeignet ist. Der Vermieter kann eigene Haustiere haben.
7.4 Wenn ein Objekt als für Allergiker geeignet ausgeschrieben ist, bedeutet das nicht, dass es für alle Arten von Allergien angepasst ist.
§ 8 Reklamation
8.1 Eventuelle Reklamationen müssen direkt vor Ort mit dem Vermieter geklärt werden. Im Nachhinein werden Beanstandungen nicht entgegengenommen.
8.2 Incoming kann bei Reklamationen auf Wunsch zwischen Gast und Vermieter vermitteln, wenn es eine Sprachbarriere gibt. Nach der Abreise des Gasts muss der Vermieter bei Bedarf selbst einen Dolmetscher bzw. Übersetzen engagieren, wenn die Reklamation weiter diskutiert werden muss.
8.3 Incoming übernimmt keine Haftung für Vertragsverletzungen seitens des Vermieters. Kosten wegen auf eigener Initiative getroffener Entscheidung werden nicht von Incoming übernommen.
8.4 Incoming übernimmt keine Haftung für Vertragsverletzungen seitens des Gasts. Kosten wegen auf eigener Initiative getroffener Entscheidung werden nicht von Incoming übernommen.
Incoming empfiehlt, bei der Anreise alle technischen Geräte und Einrichtungsgegenstände mit dem Vermieter zu kontrollieren, um spätere Reklamationen zu verhindern.
§ 9 Copyright
9.1 Alle Inhalte (insbesondere Bilder, Texte, Videos, Quellcodes etc.) auf den Webseiten von Incoming und weiteren Dokumenten sind urheberrechtlich geschützt.
9.2 Es obliegt dem Vermieter sicherzustellen, dass das Material, dass er Incoming zur Verfügung stellt, gegen keines der schwedischen Gesetze verstößt.
§ 10 Rechtsstreit
10.1 Der Gerichtsstand von Incoming ist Härnösand in Schweden.
10.2 Abgesehen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich schwedisches Recht.